Frauenärzte vom Bruderwald

Mit Ersttrimesterscreening ist in diesem Zusammenhang nicht der gleichnamige Routineultraschall in der 10.-12. Schwangerschaftswoche gemeint, sondern der erweiterte Ultraschall durch einen Spezialisten am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels. Je nach Situation kann dieser als Kassenleistung indiziert sein, jedoch ist er meist als Igelleistung selbst zu bezahlen. Hierbei können im Sinne einer frühen Organdiagnostik im Rahmen der Beurteilung der zeitgerechten Entwicklung des Feten bereits einige schwere Fehlbildungen, jedoch nicht alle, ausgeschlossen werden. Dabei wird unter anderem auch beurteilt, ob die Nackenhaut des Babys auffällig verdickt ist, was bereits für sich genommen Anlass zu weiteren Untersuchungen geben kann.

Besonderes Augenmerk erfährt die Nackendicke allerdings bei einer sogenannten Nackentransparenzmessung durch eine von der Fetal Medicine Foundation FMF zertifizierte Untersucherin im Rahmen des Ersttrimesterscreenings. Hierdurch wird eine Risikokalkulation für die drei häufigsten Chromosomenanomalien (Trisomie 13, 18 und 21) möglich.

Das Ersttrimesterscreening und die Nackentransparenzmessung haben einen wichtigen Stellenwert und für die frühe Erkennung von Erkrankungen und sind eine unverzichtbare Grundlage für alle Methoden der Risikoabschätzung für genetische Erkrankungen des Kindes. Die Aussagekraft von invasiven Maßnahmen wie einer Chorionzottenbiopsie oder Fruchtwasseruntersuchung kann dabei aber nicht erreicht werden.

Die Untersuchungen im Rahmen einer Nackentransparenz- Risikokalkulation sind keine Kassenleistung. Über unsere aktuellen Preise für Wunschleistungen informieren wir Sie an eigener Stelle und beraten Sie dazu gern ausführlich, insbesondere im Rahmen der Mutterpassanlage.

Siehe auch: www.fmf-deutschland.info

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