Frauenärzte vom Bruderwald

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) zertifiziert qualifizierte Untersucher in der Ultraschalldiagnostik. Dabei gibt es drei Stufen mit steigenden Anforderungen an die Qualität der Untersuchung.

Die Stufe I in der Geburtshilfe orientiert sich am regulären Ultraschall nach Mutterschaftsrichtlinien und kann von jedem Gynäkologen beantragt werden.

Dagegen stellt die Stufe II besonders hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation und Geräteausstattung der Untersucherin, so dass nur wenige Gynäkologen diese Qualifizierung besitzen. Mehrjährige Erfahrung und regelmäßige Rezertifizierungen sowie laufende Qualitätskontrollen, Erfahrung des Untersuchers mit Beurteilung und Behandlungsmöglichkeiten auffälliger Befunde sind Voraussetzungen für das Führen der Stufe DEGUM II.

Noch weniger Untersucher gehören der Stufe III an. Sie bekleiden in der Regel eine Professur und werden bei besonderen Fragestellungen, etwa zur Einordnung sehr seltener Krankheitsbilder nach einem DEGUM II -Schall, zu Rate gezogen.

Siehe auch: www.degum.de

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